Wer sein Elektroauto noch in diesem Jahr erstmals zulässt, profitiert somit über den vollen Zeitraum von zehn Jahren. Bei einer Zulassung im Jahr 2028 endet die Befreiung von der Kfz-Steuer entsprechend bereits nach rund sieben Jahren. Ohne die jetzt beschlossene Verlängerung wäre die Befreiung für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 ausgelaufen. Mit der Maßnahme soll der Umstieg auf klimaneutrale Mobilität beschleunigt und Beschäftigung in der Branche gesichert werden. Insgesamt will die Bundesregierung die Elektromobilität weiterhin durch steuerliche Anreize und Förderprogramme unterstützen.
Für Elektrofahrzeuge wird die Kfz-Steuer grundsätzlich anders berechnet als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor: Da sie keine CO₂-Emissionen ausstoßen, entfällt der emissionsabhängige Steueranteil vollständig. Nach Ablauf der Befreiung richtet sich die Steuer ausschließlich nach dem Fahrzeuggewicht. Je nach Klasse und Masse fällt eine pauschale Jahresgebühr an, die in der Regel zwischen 6 und 70 Euro liegt. Berechnet werden 5,62 bis 6,39 Euro je 200 Kilogramm Fahrzeuggewicht in drei Kategorien bis 2 Tonnen, bis 3 Tonnen und mehr als 3 Tonnen.